Entlässt ein Unternehmen in größerem Umfang Mitarbeiter wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten, muss dies der Bundesagentur für Arbeit als Massenentlassung angezeigt werden. Geschieht dies nicht, sind die Kündigungen unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und am Freitag
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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