Nach einer Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs darf das Meinungsforschungsinstitut Forsa die Daten von Briefwählern in Umfrageergebnisse einfließen lassen. Zuvor hatte der Bundeswahlleiter Forsa angewiesen, dies aufgrund des Bundeswahlgesetzes zu unterlassen.
Quelle: RT DE
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