Man duscht im Stehen und badet im Sitzen – so ist es normalerweise üblich. Aber Mieter dürfen unter Umständen nicht so duschen, wie sie wollen. Das zeigen mehrere Urteile. Sie duschen gerne? Im Stehen oder lange? Das kann vertragswidrig sein. Wann Duschen vertragswidrig ist Schimmel in der Wohnung
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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