Osnabrücker Landgericht: Vorlage eines gefälschten Impfausweises in Apotheke nicht strafbar

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Laut Beschluss des Osnabrücker Landgerichts ist das Verwenden eines gefälschten Impfausweises in einer Apotheke nicht strafbar. Eine Gesetzeslücke ist dafür wohl verantwortlich. Für SPD-Mann Karl Lauterbach ist das “keinesfalls akzeptabel”.

Quelle: RT DE

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