Rechtskräftig: 2G-Regel nicht für Spielzeugläden in Bayern

Wirtschaft

Spielzeugläden in Bayern dienen genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der Deckung des täglichen Bedarfs und unterliegen damit auch nicht der 2G-Regel. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits am vergangenen Freitag entschieden. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel. Die S

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

Gesamten Artikel lesen: Read More