Steuerfahnder Lutz Frank hat die Angeklagten im Sommermärchen-Prozess auch am zweiten Tag seiner Vernehmung belastet. Frank widersprach am Montag vor allem der Hauptargumentation der Beschuldigten, wonach die Zahlung der ominösen 6,7 Millionen Euro in jedem Fall als Betriebsausgabe des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu werten sei.
Quelle: SPOX.com – Sport
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