Im Rechtsstreit um höhere Grundversorgungstarife für Strom- und Gas-Neukunden hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Nach dem Landgericht Köln wies nun auch das Oberlandesgericht Köln einen Antrag der Verbraucherschützer auf Erlass einer Einstweilig
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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