Verfassungsgericht: Klimaschutzpaket der Regierung verstößt “teilweise” gegen das Grundgesetz

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Das Klimaschutzgesetz von 2019 muss ergänzt oder fortgeschrieben werden. Das ist die Folge eines Beschlusses des Verfassungsgerichts auf vier Verfassungsbeschwerden hin. Natürliche Personen müssen vor Beeinträchtigungen durch den Klimawandel geschützt werden.
Quelle: RT DE
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