Wer zahlt das Pflegeheim, wenn Wohnrecht auf Lebenszeit besteht?

Wirtschaft

Das Wohnrecht auf Lebenszeit erlischt nicht, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umzieht. Wer bezahlt in diesem Fall die Kosten für das Pflegeheim?

Quelle: wirtschaft | t-online

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