Das Wohnrecht auf Lebenszeit erlischt nicht, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umzieht. Wer bezahlt in diesem Fall die Kosten für das Pflegeheim?
Quelle: wirtschaft | t-online
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Das Wohnrecht auf Lebenszeit erlischt nicht, wenn der Berechtigte in ein Pflegeheim umzieht. Wer bezahlt in diesem Fall die Kosten für das Pflegeheim?
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