Im Rahmen der juristischen Ermittlung zu “Maßnahmen der EU gegen russische Desinformationskampagnen” informiert der EU-Gerichtshof in einer Mitteilung, dass das Verbot der Verbreitung von RT-Inhalten durch private Webanbieter weiterhin gilt, unabhängig davon, ob die Bereitstellung durch Beklagte “direkt oder indirekt” erfolgte.
Quelle: RT DE
Gesamten Artikel lesen: Read More