EU-Gerichtshof bestätigt Verbot, RT-Inhalte zugänglich zu machen

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Im Rahmen der juristischen Ermittlung zu “Maßnahmen der EU gegen russische Desinformationskampagnen” informiert der EU-Gerichtshof in einer Mitteilung, dass das Verbot der Verbreitung von RT-Inhalten durch private Webanbieter weiterhin gilt, unabhängig davon, ob die Bereitstellung durch Beklagte “direkt oder indirekt” erfolgte.

Quelle: RT DE

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