Polnisches Verfassungsgericht: EU-Recht in Teilen verfassungswidrig

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Das polnische Verfassungsgericht hat entschieden, dass EU-Gesetze teilweise nicht mit der Verfassung des Landes in Einklang stehen. Kritikern zufolge gefährdet das Urteil, das den Vorrang nationaler Gesetze vor EU-Recht bestätigt, die Zukunft Polens in der Union.

Quelle: RT DE

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