Ab jetzt verboten: Leugnen, was nicht bewiesen ist

Outside 38 - Neues aus der Welt

Die Bundesregierung hat § 130 Volksverhetzung im Strafgesetzbuch (StGB) erweitert, der u. a. die “Leugnung von Kriegsverbrechen” unter Strafe stellt – auch bei Versammlungen. Wer besitzt nun die Definitionshoheit? Der Bürger oder die Politik?

Quelle: RT DE

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