Ab dem 1. April 2025 dürfen Schweizer Behörden Mobiltelefone von Flüchtlingen auswerten, wenn deren Identität nicht anders feststellbar ist. Die Maßnahme soll Klarheit über Herkunft und Fluchtwege schaffen, stößt jedoch auf Kritik von Datenschützern und Menschenrechtsorganisationen.
Quelle: RT DE
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