Nach einer AfD-Anfrage hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden: Der Senat muss die 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen bei Messerdelikten nennen. Die Richter sehen darin keinen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte – trotz politischer Brisanz.
Quelle: RT DE
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