AfD erzwingt Auskunft: Senat muss Vornamen von Messertätern offenlegen

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Nach einer AfD-Anfrage hat das Berliner Verfassungsgericht entschieden: Der Senat muss die 20 häufigsten Vornamen von Tatverdächtigen bei Messerdelikten nennen. Die Richter sehen darin keinen Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte – trotz politischer Brisanz.

Quelle: RT DE

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