AfD-Parteirichter zum BfV-Gutachten: Es gibt keine gesetzliche Definition des Rechtsextremismus

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RT DE sprach mit dem Juristen und AfD-Parteirichter Dr. Michael Adam über die Hintergründe und mögliche Folgen der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Ihm zufolge verfolgt der Verfassungsschutz mit seinem Gutachten eine geheimdienstliche Zersetzungsstrategie.

Quelle: RT DE

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