Das Bundesarbeitsgericht hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Frage angerufen, ob eine Benachteiligung wegen des Alters bei Stellenausschreibungen in besonderen Fällen möglich ist. Es geht im konkreten Fall um eine 28 Jahre alte Studentin aus Nordrhein-Westfalen, die sich als Assistenz im All
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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