Vor einer Woche erging in einem Strafverfahren der Beschluss des Amtsgerichts Bautzen, wonach sich die dort Angeklagte nicht strafbar gemacht hatte, als sie am 28. März dieses Jahres bei einer öffentlichen Versammlung auf ihrer gelben Warnweste ein schwarzes aufgeklebtes “Z” und auf ihrem Helm ein großes “Z” in roter Farbe trug.
Quelle: RT DE
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