Die AfD wollte 2021 einen Abgeordneten in den MDR-Rundfunkrat entsenden. Vor der Wahl wurde die Geschäftsordnung durch die anderen Parteien geändert, die AfD ging leer aus. Sachsens Verfassungsgericht bestätigt nun das Verfahren als vermeintlich rechtmäßig.
Quelle: RT DE
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