Ab dem 15. Februar müssen in Italien alle Arbeitnehmer, die 50 Jahre oder älter sind, einen grünen Impf- oder Genesungspass vorweisen, um den Arbeitsplatz betreten zu dürfen. Ungeimpfte, als “ungerechtfertigte Abwesende” betrachtet, werden bis Mitte Juni nicht gekündigt, aber auch nicht bezahlt.
Quelle: RT DE
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