Wer sich vom Arbeitgeber angeordneten regelmäßigen Corona-Tests verweigert, muss unter Umständen mit dem Verlust des Einkommens rechnen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) München zum Fall einer Orchester-Flötistin hervor. Die Frau, die bei einem größeren Opernorches
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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