Wer kurz vor der Rente seinen Job verliert, kann unter Umständen drei Jahre mit Abfindung und Arbeitslosengeld überbrücken. Der Bundesrechnungshof hält das für fragwürdig.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Wer kurz vor der Rente seinen Job verliert, kann unter Umständen drei Jahre mit Abfindung und Arbeitslosengeld überbrücken. Der Bundesrechnungshof hält das für fragwürdig.
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