Arbeitslosengeld: Rechnungshof kritisiert Schlupfloch kurz vor der Rente

Wirtschaft

Wer kurz vor der Rente seinen Job verliert, kann unter Umständen drei Jahre mit Abfindung und Arbeitslosengeld überbrücken. Der Bundesrechnungshof hält das für fragwürdig.

Quelle: wirtschaft | t-online

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