Arbeitsrecht: Nichts zu tun im Job – Muss ich dem Chef Bescheid sagen?

Wirtschaft

Manche treibt Nichtstun in den Wahnsinn. Anderen hingegen macht es gar nichts aus, wenn sie im Job über längere Zeit keine Aufgaben haben. Aber sollte die Chefin oder der Chef davon wissen?

Quelle: wirtschaft | t-online

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