Zwei aktuelle Gerichtsurteile bestätigen, dass Resturlaub nicht mehr automatisch verjährt. Voraussetzung ist jedoch ein Hinweis durch den Arbeitgeber.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Zwei aktuelle Gerichtsurteile bestätigen, dass Resturlaub nicht mehr automatisch verjährt. Voraussetzung ist jedoch ein Hinweis durch den Arbeitgeber.
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