Noch halb verschlafen aus dem Bett an den heimischen Arbeitsplatz getapst und dabei umgeknickt? Das und andere Missgeschicke können als Arbeitsunfall gelten.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Noch halb verschlafen aus dem Bett an den heimischen Arbeitsplatz getapst und dabei umgeknickt? Das und andere Missgeschicke können als Arbeitsunfall gelten.
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