Begeht ein Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug, hat der Arbeitgeber das Recht, ihm zu kündigen. Voraussetzung ist, dass er den Betrug nachweisen kann.
Quelle: wirtschaft | t-online
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Begeht ein Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug, hat der Arbeitgeber das Recht, ihm zu kündigen. Voraussetzung ist, dass er den Betrug nachweisen kann.
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