Nach einem medizinisch bestätigten Impfschaden verklagte ein Bürger mit Sinusvenenthrombose den Pharmakonzern AstraZeneca. Eine außergerichtliche Zahlung lehnte der Konzern mit der Begründung ab, er habe ausreichend über das Risiko von Impffolgeschäden informiert.
Quelle: RT DE
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