Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei der Wiederaufbauhilfe für die von der Flutkatastrophe betroffenen Unternehmen das Antragsverfahren vereinfacht. Die Firmen sollen dadurch schneller an Geld kommen. So sollen künftig auch Ingenieure und Architekten als Gutachter tätig sein können, wie das NRW-Wirt
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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