Auswärtiges Amt: Reisewarnungen gelten auch für Transitreisen

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Das Auswärtige Amt stellt klar: Reisewarnungen für den Nahen Osten und die Golfregion gelten uneingeschränkt – auch für Transitreisen. Für Veranstalter und Reisebüros wächst damit der Druck, Risiken neu zu bewerten und flexibel zu reagieren.
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Quelle: touristik aktuell

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