Nachdem ein Verlag den Artikel einer Autorin gegen deren Willen “genderte”, klagte diese vor dem Hamburger Landesgericht. Dort stellten die Richter fest, dass der Verlag mit seinen Änderungen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht der Autorin verletzt hat. Der Rechtsstreit endete mit einem Vergleich.
Quelle: RT DE
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