Ballweg-Prozess: Landgericht Stuttgart sieht keine Grundlage für Eröffnung des Hauptverfahrens

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Querdenken-Gründer Michael Ballweg verbrachte wegen unterstellter Geldwäsche und vermeintlichen Betrugs ein Dreivierteljahr im Gefängnis Stuttgart-Stammheim. Das Landgericht Stuttgart schätzt die nach der Entlassung aufrechterhaltene Anklage nun inhaltlich für zu dünn ein, um einen Prozess zu eröffnen.

Quelle: RT DE

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