Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 unverhältnismäßig und damit unwirksam waren. Laut der Landesregierung sollen die verhängten Bußgelder nun in Teilen an die Bürger zurückgezahlt werden.
Quelle: RT DE
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