Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene (2G) außer Vollzug gesetzt. Das Gericht in München gab damit am Mittwoch einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.
Quelle: RT DE
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