Berlin: Senat beschließt Sonderregelung für Transsexuelle im Strafvollzug

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Transsexuelle und intersexuelle Straftäter können in Berlin bei der Aufteilung auf Männer- oder Frauengefängnisse besonders behandelt und in die Wahl des Gefängnisses einbezogen werden. Die Bedürfnisse der übrigen Insassen sollen auch berücksichtigt werden.
Quelle: RT DE
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