Die Polizei darf auch bei Vorliegen eines ärztlichen Attests Teilnehmer einer Kundgebung ausschließen, wenn sie begründete Zweifel an dem Dokument hat. Das stellt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin klar. Es wurde Anfang Dezember rechtswirksam.
Quelle: RT DE
Gesamten Artikel lesen: Read More