Das Berliner Verwaltungsgericht hält die Verordnung, mit der dem Robert-Koch-Institut die Definitionsmacht über den Genesenenstatus verliehen wurde, für verfassungswidrig und erteilte zwei Klägern vorläufigen Rechtsschutz, indem es die Geltung für sechs Monate wiederherstellte.
Quelle: RT DE
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