Berliner Verwaltungsgericht erklärt Grenz-Zurückweisungen für illegal

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Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedsstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden.

Quelle: RT DE

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