Öffentliche Behörden sollen Bürgern und Medien freien Zugang zu amtlichen Vorgängen gewähren. Doch wie ein Fall aus Sachsen zeigt, umgehen sie dies mit einem Trick: Mit Verweis auf das Urheberrecht deklarieren sie interne Dokumente als schöpferisch-geistiges Privateigentum.
Quelle: RT DE
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