Deutschlands höchstes Finanzgericht springt den Opfern von Anlagebetrügern gegen die Finanzbehörden zur Seite: Für nicht ausgezahlte Scheingewinne aus Schneeballsystemen müssen auch keine Steuern gezahlt werden – sofern die Betrüger ihren geprellten Kunden vorgegaukelt haben, dass sie die Kapitalert
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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