Der Bundesgerichtshof (BGH) will sich heute zur Frage äußern, ob Influencerinnen bei Instagram Empfehlungen für Produkte mit Links zum Anbieter versehen dürfen. Der Verband Sozialer Wettbewerb wirft ihnen unzulässige Schleichwerbung vor und fordert Unterlassung sowie die Abmahnkosten (I ZR 126/20, I
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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