BGH-Entscheidung zur Namenpflicht auf Facebook im neuen Jahr

Wirtschaft

Zwei Facebook-Nutzer, die ihre Profile unter Pseudonym führen wollen, haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gute Chancen. Das dürfte aber vor allem damit zu tun haben, dass in ihren Fällen alte Nutzungsbedingungen aus den Jahren 2015 und 2018 relevant sind, die die Richter aus unterschiedlichen Grün

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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