BGH hat über mögliche Schleichwerbung von Cathy Hummels geurteilt

Wirtschaft

Influencerinnen und Influencer dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Internet bei Fotos mit Produkten ohne einen Hinweis auf Werbung auf Firmen verweisen – wenn es nicht zu werblich wird. Das betrifft auch das Geschäftsgebaren von Cathy Hummels. Schlappe für Cathy Hummels: D

Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft

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