Anleger, deren Volkswagen-Aktien beim Auffliegen des Dieselskandals an Wert verloren, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Zulieferer Bosch. Von einer Beihilfe sei hier nicht auszugehen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Die Entscheidung bezieht sich rein auf Akti
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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