Neuwagen-Käufer, die ein mangelhaftes Auto beim Händler austauschen lassen wollen, können Anspruch auf ein deutlich teureres Nachfolgemodell haben. Es kann ihnen aber passieren, dass sie die Preisdifferenz teilweise aus eigener Tasche bezahlen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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