Diesel-Käufer, die mit ihrem Autohaus um den Austausch eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Neuwagen streiten, bekommen Rückenwind aus Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass Händler solche Kunden nicht ohne Weiteres auf das sehr viel günstigere Software-Update verweisen
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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