Lässt der Vermieter einen morschen Baum fällen, darf er die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, das Urteil vom 10. November wurde am Mittwoch veröffentlicht. (Az. VIII ZR 107/20) In dem Fall aus Niedersachsen hatte eine Wohnungsg
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
Gesamten Artikel lesen: Read More