Einfach so behaupten, jemand sei “rechtsextrem”, und dabei alles verschweigen, was gegen diese Einschätzung spricht? So handelten in der Vergangenheit in Deutschland “Recherche-Kollektive” und so manches Medium. Der BGH entschied nun: Wer bewusst entlastende Tatsachen verschweigt, lügt.
Quelle: RT DE
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