Diesel-Käufer, die erst 2019 oder später gegen VW geklagt haben, dürften heute gespannt nach Karlsruhe schauen. Der Bundesgerichtshof (BGH) äußert sich in einem Fall aus Sachsen-Anhalt zu der Frage, ob sie trotzdem noch Anspruch auf Schadenersatz haben. Laut Volkswagen könnten von dem Urteil bis zu
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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