Der Bundesgerichtshof befasst sich am heutigen Mittwoch (9.00 Uhr) mit der Frage, ob einem Gastronom Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen coronabedingter Lockdowns zustehen. Der Kläger aus Lübeck war vor Gerichten unter anderem deshalb gescheitert, weil das Coronavirus nicht aus
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
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