Diesel-Kläger mit einem Gebrauchtwagen, die zu spät gegen VW vor Gericht gezogen sind, gehen endgültig leer aus. Ein sogenannter Restschadenersatz, den es in bestimmten Fällen bei Verjährung noch geben kann, komme hier nicht in Betracht, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnersta
Quelle: Aktuelles zum Thema Wirtschaft
Gesamten Artikel lesen: Read More